verborgen und nur für das geschulte Auge sichtbar. Durch intensive Bodeneingriffe (zum Beispiel bei Straßenbau, Kiesabbau, Bebauung) besteht die Gefahr der Zerstörung archäologischer Denkmäler. Zu den Ergebnissen
als Ausbildungsstätte. An wen muss ich mich wenden? Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431. Voraussetzungen Es gelten folgende V
betreiben möchte, benötigt eine Anerkennung. An wen muss ich mich wenden? An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel. Welche Unterlagen werden benötigt? Notwendig
einschließlich Straßen- und Nachbarschaftslärm. An wen muss ich mich wenden? An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH). Welche Unterlagen werden benötigt? Da unterschiedliche
wesentlich ändern möchte, benötigt eine Genehmigung. An wen muss ich mich wenden? An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH). Welche Unterlagen werden benötigt? Der Antrag auf Genehmigung
Bescheid über das Ergebnis. An wen muss ich mich wenden? Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt Voraussetzungen Sie möchten
nach Zugehörigkeit der Straße (zum Beispiel Gemeinde-, Landes-, Bundesstraße): der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, die Kreise und kreisfreien Städte, die Städte
werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist. An wen muss ich mich wenden? Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Welche Unterlagen werden benötigt? Schriftlicher begründeter
erforderlich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH Fachlich freigegeben am 30.09.2021