Deutschand-Schulticket

Zum kommenden Schuljahr wird in Schleswig-Holstein ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler (Deutschland-Schulticket) eingeführt. Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro.

So geht's

  • Kaufen Sie bei Bedarf ein normales D-Ticket für 49 Euro für Ihr Kind – als Chipkarte oder Handyticket.
    Deutschland-Schulticket von NAH.SH
  • Bewahren Sie bitte die Zahlungsnachweise, Rechnungen und Screenshots des Handytickets auf.
  • Das Deutschlandticket muss auf die bezugsberechtigte Person (heißt: den/die betreffende/n Schüler/-in) ausgestellt sein
  • Die Beantragung der Erstattung muss bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erfolgen.
  • Reichen Sie diese zusammen mit einer Schulbescheinigung (erst ab 14 Jahren notwendig) und dem Antrag auf Rückerstattung ein.
    Hinweis: Das Online-Rückerstattungsverfahren befindet sich noch in der Erarbeitung.

Bitte beachten Sie:

  • ACHTUNG: Kündigen Sie Ihr Monats-Abo des regulären Deutschland-Tickets (49 Euro) bis spätestens zum 10. Dezember 2024!
  • Denn: Reguläre Tickets werden ab Januar 2025 nicht mehr zur Erstattung anerkannt.
  • Es gelten die regulären Bedingungen für ein Deutschlandticket (monatlich kündbares Abo).

Ab 01. Januar 2025 wird das Ticket über das Online-Antragsverfahren OLAV für 29 Euro erhältlich sein. Die Einrichtung dieses Systems braucht aber noch etwas Zeit. Wann eine Buchung über OLAV möglich ist, wird noch mitgeteilt.

Daher wird es für die Übergangszeit vom 01. August bis 31. Dezember 2024 die Möglichkeit geben, 20 Euro pro Monat rückwirkend zurückerstattet zu bekommen. Der maximale Gesamt-Erstattungsbetrag kann somit 100 Euro betragen.

Anträge für die Rückerstattung können frühestens vom 15. Dezember 2024 an gestellt werden.

Berechtigt für die Erstattung sind Schüler/-innen

  • mit Wohnort in Neumünster an allen allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen,
  • und Schüler/-innen ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen.

Schüler/-innen, die nicht in Neumünster wohnen, müssen sich an ihren Kreis wenden. 

Du hast Anspruch auf Schülerbeförderung aus Bildung und Teilhabe?

Für Schülerinnen und Schüler, die Sozialleistungen (also Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen) bekommen, können auch die Fahrtkosten zur Schule übernommen werden, wenn

  1. ihre nächstgelegene Grundschule mehr als 2 km oder
  2. ihre weiterführende Schule mehr als 4 km

von ihrer Wohnung entfernt liegt.

Alle Personen, die bereits diese Leistung erhalten, werden durch das Team Bildung und Teilhabe persönlich über das weitere Vorgehen informiert.

Kontaktdaten Stadt Neumünster:
Stadt Neumünster
Bildung und Teilhabe
Neues Rathaus
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2355
Telefon 04321 942 2722
E-Mail: bildungundteilhabe@neumuenster.de