Mietspiegel der Stadt Neumünster

Die Stadtverwaltung stellt einen Mietspiegelrechner bereit. Mit Hilfe dieser Anwendung können Sie sich einen ersten Überblick über die in der Stadt Neumünster ortsüblichen Mieten verschaffen. Die errechneten Werte sind ohne Gewähr. 

Den Mietspiegel der Stadt Neumünster können Sie als PDF-Datei kostenlos runterladen.

Sie möchten den Mietspiegel als gedruckte Broschüre? Diesen bekommen Sie (ohne Termin) zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Kuhberg 18).

Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag, Freitag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag14:30 bis 17:30 Uhr

Falls Sie während der Öffnungszeiten keine Zeit haben sollten, können Sie den Mietspiegel auch per E-Mail bestellen. Sie erhalten ihn dann gegen Rechnung (plus 1,55 Euro Porto) übersandt.

Der Mietspiegel der Stadt Neumünster – Ausgabe 2024 (PDF-Datei) ist in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsbauträgern, den Wohnungsverwaltungen, dem Immobilienverband Deutschland IVD, den freien Maklern, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Stadt Neumünster, vertreten durch die Fachdienste Recht sowie Stadtplanung und -entwicklung geschaffen worden.

Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt. Auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen im Sinne des § 558 Abs. 2 letzter Satz BGB findet er keine Anwendung.

Der Mietspiegel 2024 – er gilt bis 01.06.2026 – dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblich erhobenen Entgelte für Mieten in der Stadt Neumünster. Er stellt keine Preisempfehlung dar, sondern bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Lage, Ausstattung und des Zustandes der Wohnungen und Gebäude zu vereinbaren.

Miete ist die Nutzungsentschädigung für den Quadratmeter Wohnfläche ohne Heizungs- und Betriebskosten.

Die tatsächlich erhobenen Mieten werden in einer Mietwertsammlung fortgeschrieben.

Die Lage einer Wohnung hat einen wesentlichen Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen in Neumünster wurden die Wohnlageneinstufungen im  Jahre 2012 von dem Arbeitskreis Mietspiegel überprüft und aktualisiert. Das Verfahren wurde vom Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH wissenschaftlich begleitet und moderiert. Die Wohnlagen in Neumünster wurden drei Wohnlagekategorien zugeordnet und zwar einfache, gute und beste Wohnlage.

Mit Hilfe der Mietspiegel-Tabelle (PDF-Datei) können Sie sich einen ersten Überblick über die in der Stadt Neumünster ortsüblichen Mieten verschaffen. Zur Anwendung des Mietspiegels benötigen Sie jedoch die Einordnung der Straße in die entsprechende Wohnlage. 

Ihr Ansprechpartner

Abteilung Grundstücksverkehr
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster

Herr Grunow
Zimmer 1.8 (1. Etage)
Telefon 04321 942 2688
E-Mail

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr