KulturTeil Projektförderung

KulturTeil-Förderrichtlinien ab dem Schuljahr 2024/25

Schulen und Kitas in Neumünster können im Rahmen des Programms KulturTeil beim Kulturbüro einen Förderantrag zur Unterstützung eines kulturpädagogischen Projekts stellen.

Dies sind unsere Förderrichtlinien, gültig ab dem Schuljahr 2024/25:

  • Die beantragten Projekte müssen einen kulturpädagogischen Ansatz haben und von einem externen Kulturschaffenden angeleitet werden. Sie finden zahlreiche Projekte in unserer Projektdatenbank.
  • Die Kinder und Jugendlichen müssen an dem Angebot aktiv beteiligt sein.
  • Wir fördern Projekte mit 70 % der Kosten, max. 400 Euro pro Projekt.
     
  • NEU! Antragsfristen: Ab sofort können Förderanträge für das erste Schulhalbjahr gestellt werden (September 2024 bis Ende Januar 2025). 
    Förderanträge für das zweite Schulhalbjahr (Februar 2025 bis Ende Juli 2025) können ab dem 1. Dezember 2024 gestellt werden.  
  • NEU! für Schulen: Das Angebot muss eine nachvollziehbare Verzahnung mit dem Schulunterricht haben (außer Projektwochen)!  Bitte erläutern Sie diese im Online-Antragsformular.
  • NEU! Projektwochen werden mit 70 % der Kosten, max. 1.000 Euro gefördert, begrenzt auf zwei Projektwochen-Anträge pro Schule in einem Schuljahr.
  • NEU! Angebote im Ganztag und im Hort werden nur noch in ausgesuchten Fällen gefördert und wenn es sich um ein langfristig angelegtes Angebot handelt (Minimum 4 aufeinander folgende Termine). 
     
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Nicht förderfähig sind:

  • Angebote, die keine nachvollziehbare Verzahnung mit dem Schulunterricht haben (Ausnahme Projektewochen).
  • Angebote bei denen die Kinder und Jugendlichen nicht aktiv beteiligt sind.
  • Einmalige Anschaffungen der Schule/Kita (z.B. Digitalkamera, Mikrofon, Bücher u.Ä.)
  • Personalkosten der Schule/Kita (ausschließlich Honorarkosten für den Kulturschaffenden)
  • Druckkosten
  • Reine Präventions-, Umwelt-, Ernährungsprojekte (es sei denn, sie haben einen kulturellen Bildungsschwerpunkt)
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Angebote für Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte oder Eltern ohne Kinder/Jugendliche
  • Abschlussfahrten oder Schullandheimaufenthalte
  • Reine Fahrtkosten und Fahrtkosten außerhalb von Neumünster


Wie stelle ich einen KulturTeil-Förderantrag? 

Schritt 1
Vereinbaren Sie mit dem/der Kultur-Anbietenden Ihrer Wahl einen Termin an dem das Projekt statt finden soll. 

Schritt 2
Füllen Sie den Förderantrag aus und senden Sie diesen mindestens drei Wochen vor Projektbeginn an das Kulturbüro der Stadt Neumünster. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die kurzfristiger gestellt werden, aufgrund von Urlaub oder Krankheit eine längere Bearbeitungszeit haben können. 
Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht vom Kulturbüro, ob Ihr Antrag genehmigt wurde.* 


Wie funktioniert die Abrechnung? 

Nachdem das Angebot stattgefunden hat, senden Sie das Kostennachweisformular, das Sie mit der Förderbewilligung vom Kulturbüro erhalten haben, möglichst zeitnah ausgefüllt an das Kulturbüro der Stadt Neumünster.
Der Förderbetrag kann entweder auf das Schul- oder Kita-Konto, das Konto des Fördervereins oder ein Privatkonto überwiesen werden. Nach Absprache ist auch die Überweisung auf das Konto des/der Kulturanbietenden möglich. Bitte tragen Sie die Kontodaten entsprechend ein.

Bitte beachten Sie: Das Honorar für Kulturanbietende muss in vielen Fällen vorgestreckt werden, da die Förderung erst bis zu zwei Wochen nach Einreichung des Kostennachweises ausgezahlt wird. Wir bitten Sie, Verzögerungen bei der Auszahlung an die Kulturanbietenden zu vermeiden, da viele von Ihnen freiberuflich tätig und auf ihr Honorar angewiesen sind.



Haben Sie Fragen?
Melden Sie sich gerne bei: 
Agnes Trenka
Kulturbüro der Stadt Neumünster
Telefon 04321 942 3315
E-Mail: agnes.trenka@neumuenster.de