Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen. Rechtsgrundlage § 11 Bestattungsgesetz (BestattG) § 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein
muss ich mich wenden? An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG), § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz -
GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug. NAH.SH HVV Rechtsgrundlage Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ÖPNVG Was sollte
wen muss ich mich wenden? An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden). Rechtsgrundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), Gesetz zum
Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder an die Kreise/kreisfreien Städte (Veterinärämter). Rechtsgrundlage Tierschutzgesetz (TierSchG) Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). Was sollte ich noch wissen? Eine
Welche Fristen muss ich beachten? Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Rechtsgrundlage § 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverke
jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung
dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde. Rechtsgrundlage § 10 Tierschutzgesetz (TierSchG) Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebü
Übersetzung können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Handwerkskammer. Rechtsgrundlage § 26 Abs. 2 Satz 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), Berufsbildungsgesetz