benötigt? Keine. Welche Gebühren fallen an? Keine. Welche Fristen muss ich beachten? Keine. Rechtsgrundlage §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO) Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Gesetz über
die Schülerinnen oder Schüller voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten können. Rechtsgrundlage Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG), Landesverordnung über Gemeinsch
Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen. Rechtsgrundlage Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG), Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Rechtsgrundlage § 5 Gaststättengesetz (GastG), Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gast
muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte. Rechtsgrundlage § 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulass
erteilt die zuständige Stelle. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an. Rechtsgrundlage § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Schutzvorschriften beachten. An wen muss ich mich wenden? An die Bundesagentur für Arbeit (BA). Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung. SGB III Was sollte ich noch wissen
ng über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage § 9 Abs. 2 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner