Bescheide zum Anliegen. Welche Gebühren fallen an? Keine Welche Fristen muss ich beachten? Keine Rechtsgrundlage Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des
dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Rechtsgrundlage § 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). § 7 PBZugV Anträge / Formulare
, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND). Rechtsgrundlage § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG), § 67 Gesetz über Naturschutz
sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Rechtsgrundlage § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum St
die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Kreises. Rechtsgrundlage § 71 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen
Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Land
Themen"). Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um eine gelbe Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie das entsprechende Alter haben [...] …
. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben [...] verantwortliche Person …
Sammlung. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln [...] unzuverlässig …
. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnisbedürftige Waffen und Munition zu erwerben [...] unzuverlässig kann sie …