Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist. Rechtsgrundlage § 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast § 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
de). Welche Gebühren fallen an? Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an. Rechtsgrundlage § 10 WaffG Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif (VwGebV)
von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Rechtsgrundlage § 32 Bundesmeldegesetz (BMG) Was sollte ich noch wissen? Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich
Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Rechtsgrundlage Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz -
Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden. Rechtsgrundlage §§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG). StrWG Was sollte ich
nachweisen. An wen muss ich mich wenden? An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Wasserbehörde). Rechtsgrundlage § 62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), § 26 Landesverordnung über Anlagen zum Umgang
Großflecken 59 in Neumünster statt. Tagesordnung Eröffnung der Sitzung und Begrüßung Feststellen der fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls
Großflecken 59 in Neumünster statt. Tagesordnung Eröffnung der Sitzung und Begrüßung Feststellen der fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls
Neumünster statt. Tagesordnung Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs- und fristgerechten Einladung Verpflichtung von Marius Sirocko als neues Mitglied Feststellung der Beschlussfähigkeit