erforderlich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH Fachlich freigegeben am 30.09.2021
ausbilden möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung. An wen muss ich mich wenden? An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel. Welche Unterlagen werden benötigt? Antrag mit
eines Vorhabens zwingend benötigt werden. Das Vorhaben muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z.B. Straßenbau, Energieversorgung). Die Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen. Teaser Die
Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal. An wen muss ich mich wenden? Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Voraussetzungen Für den beantragten Transport darf die Beförderung
amtsfreien Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern Ämtern, oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Welche Unterlagen werden benötigt? Nachweise über das Erfordernis
zum Entwässerungskonzept, 06.02.2024, die Energetische Stellungnahme, 29.01.2024, der Lageplan Straßenbau, 08.02.2024, die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden