Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweign
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Welche Unterlagen werden benötigt? Pass oder Personalausweis Ärztliche Bescheinigung Ggf. eidesstattliche Versicherung Geburtsurkunde Welche Gebühren fallen
isbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Voraussetzungen Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein. Sie müssen Ihren Hau [...] Monate vor Erreichen …
„BergPass“ auf und melden Sie sich an. Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion. Rufen Sie das Formular auf und füllen
eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren. Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Welche Fristen muss ich beachten? Sie müssen den Verlust unverzüglich
ngen Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine. Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Voraussetzungen Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK). Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Wffenbesitzkarte (WBK) gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass Welche
Beurkundung der Geburt geführt hat Welche Unterlagen werden benötigt? Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) Welche Gebühren fallen an? Kostenlos Welche Fristen muss ich beachten? Keine
Lohnsteuerkarte ) vor. Finanzämter in Schleswig-Holstein Welche Unterlagen werden benötigt? Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebescheinigung, die nicht
nde, Heiratsurkunde, ggf. Auszüge aus dem Familienbuch bzw. aus dem Personenstandsregister, Personalausweis. Welche Gebühren fallen an? Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten