te der Kammer abrufbar ist. Welche Fristen muss ich beachten? keine Bearbeitungsdauer keine Rechtsgrundlage § 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO) § 19 Handwerksordnung (HwO) Was sollte ich noch wissen? Es
te der Kammer abrufbar ist. Welche Fristen muss ich beachten? keine Bearbeitungsdauer keine Rechtsgrundlage § 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO) § 19 Handwerksordnung (HwO) Was sollte ich noch wissen? Es
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Rechtsgrundlage § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Euro bis 2.556,00 Euro. Welche Fristen muss ich beachten? Es sind keine Fristen zu beachten. Rechtsgrundlage § 66 FeV Anträge / Formulare Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Keine. Jedoch darf mit der Tätigkeit erst dann begonnen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist. Rechtsgrundlage § 16 TierSchG Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen finden Sie auch im Landespor
Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen. Rechtsgrundlage Gebührennummer 224 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) § 16 Absatz
gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse). Rechtsgrundlage Europawahlordnung (EuWO) Bundeswahlordnung (BWO) Was sollte ich noch wissen? Wahlen in Schle
ich beachten? Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Rechtsgrundlage §§ 55 ff. GewO VwGebV Anträge / Formulare Elektronische Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a