s, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll. Rechtsgrundlage § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz), § 58 Gesetz zur Ordnung
für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde Rechtsgrundlage Raumordnungsgesetz (ROG) Landesplanungsgesetz Was sollte ich noch wissen? Für die Genehmigung
Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben. Rechtsgrundlage §§ 18, 19 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und K
hren werden damit eingestellt. Die Aufhebung der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse dient der Rechtsklarheit. Der Beschluss zur Aufhebung der o. g. Aufstellungsbeschlüsse wird hiermit bekannt gemacht.
an? Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage § 4 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung
Meisterbrief beurkundet. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Handwerkskammer (HWK). Rechtsgrundlage § 49 Handwerksordnung (HWO) §§ 45 ff. HwO AMVO
Welche Gebühren fallen an? Die Eintragung ist für den Lehrling (Auszubildenden) gebührenfrei. Rechtsgrundlage § 28 Absatz 1 Handwerksordnung (HWO) Was sollte ich noch wissen? Jeder Ausbildende hat unverzüglich
Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen. Rechtsgrundlage § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Kurztext
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Rechtsgrundlage §§ 28, 30, 31 FeV FeV, Kapitel 5 GebOSt Was sollte ich noch wissen? Informationen zum Führerschein
rdnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage UVPG LUVPG VwGebV Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen finden Sie im Landesportal