Fristen muss ich beachten? Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen. Rechtsgrundlage § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz
daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen. Rechtsgrundlage § 88 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz -
tion Schleswig-Holstein erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage § 11 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) Entgeltordnung des Landesamtes für Vermessung
sbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte). Rechtsgrundlage §§ 63, 64, 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), § 7 Landesverordnung über
erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung. Rechtsgrundlage §§ 2a, 2b, 2c Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 32 bis 39 Verordnung über die Zulassung von Personen
muss ich mich wenden? An das für Sie zuständige Finanzamt. Finanzämter in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage Einkommensteuergesetz (EStG) Anträge / Formulare Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung
Fristen muss ich beachten? Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Rechtsgrundlage § 15 Binnenmarkt Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 Hyg
Stelle. Welche Fristen muss ich beachten? Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen. Rechtsgrundlage §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen. Rechtsgrundlage § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Kurztext
an? Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage § 4 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung