An wen muss ich mich wenden? An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Rechtsgrundlage § 13 Absatz 3 Nummer 2a, 2b und 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 13 Absatz 4 und 5 Arbeitszeitgesetz
fallen an? Es fallen keine Kosten an. Welche Fristen muss ich beachten? Es gibt keine Frist. Rechtsgrundlage § 41 SGB VIII §41 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Fachlich freigegeben durch Senatorin für
Jägerprüfung zugelassen. Zuständige Stelle Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden. Rechtsgrundlage § 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 15 Absatz 5 in Verbindung
Welche Fristen muss ich beachten? Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. Rechtsgrundlage § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) § 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB
ich beachten? Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. Rechtsgrundlage § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
vorhandene Gutachten. Welche Gebühren fallen an? Keine Welche Fristen muss ich beachten? Keine Rechtsgrundlage Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG), Landesverordnung über die sonde
Hochschule. Welche Gebühren fallen an? Genaue Auskunft hierzu erteilt die jeweilige Hochschule. Rechtsgrundlage Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz
Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben im Regelfall weniger als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rechtsgrundlage Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) Amtsordnung für das Land Schleswig-Holstein (AO)