sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen. Rechtsgrundlage Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 4. Teil (GWB) Ver
er Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen. Rechtsgrundlage § 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) §§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch
erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist. Rechtsgrundlage § 62 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
n. Welche Fristen muss ich beachten? Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Rechtsgrundlage Kirchensteuergesetz (KiStG) Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG) Landesverordnung über Verwaltu
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Rechtsgrundlage § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Fachlich freigegeben
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Rechtsgrundlage § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO), Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner
Gebühren fallen an? Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Rechtsgrundlage Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz
kreisfreien Stadt. Welche Unterlagen werden benötigt? Nachweis über Art und Umfang der Kosten Rechtsgrundlage §40 Satz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für
hren werden damit eingestellt. Die Aufhebung der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse dient der Rechtsklarheit. Der Beschluss zur Aufhebung der o. g. Aufstellungsbeschlüsse wird hiermit bekannt gemacht.