Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig. Rechtsgrundlage § 20 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Was sollte ich noch wissen? Informationen zur Ständigen
Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen. Die Genehmigung wird befristet erteilt. Rechtsgrundlage TierSchG VwGebV Was sollte ich noch wissen? Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die
ung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Rechtsgrundlage §§ 19a ff. ChemG VwGebV Was sollte ich noch wissen? Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein
mehr beantragen. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Rechtsgrundlage § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht) § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster) § 5 Passgesetz (PassG)
abzugeben. Wenn Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen, können Sie die Erklärung abgeben. Rechtsgrundlage § 5 Abs. 2 und 3 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgsesetz (AdÜbAG) § 7 Adoptionsübereinkom
Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz
Nachweise über Vermögen. Welche Gebühren fallen an? Keine Welche Fristen muss ich beachten? Keine Rechtsgrundlage §§ 25 ff. BVG Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten
g für Maßnahmen im Straßenverkehr. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Rechtsgrundlage Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Was sollte
zwischen 10,00 und 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Rechtsgrundlage § 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html