die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Rechtsgrundlage § 27 FeV FeV GebOSt Was sollte ich noch wissen? Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS). Rechtsgrundlage Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG ZSKG KultgSchKonvAG Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen
beachten? Die Erlaubnis erlischt, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird. Rechtsgrundlage GastG § 14 GewO Anträge / Formulare Formloser Antrag. Was sollte ich noch wissen? Der/die We
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN). Rechtsgrundlage LNatSchG Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen, einschließlich einer Karte der b
Landesstiftung Opferhilfe Schleswig-Holstein Weisser Ring Landesverband Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage § 10b Opferentschädigungsgesetz (OEG) Was sollte ich noch wissen? Der Umfang der Landesleistungen
Welche Gebühren fallen an? Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden. Rechtsgrundlage SGB VIII JuFöG Was sollte ich noch wissen? Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie
Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK). Schulämter in Schleswig-Holstein MSB Rechtsgrundlage § 16 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG), Landesverordnung über die Erteilung