Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten. Rechtsgrundlage § 38 LNatSchG Was sollte ich noch wissen? Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung
Stadt. Jugendämter der Städte in Schleswig-Holstein Jugendämter der Kreise in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 52 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und
herung Lösungsangebote für Probleme im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen Rechtsgrundlage https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/ Was sollte ich noch wissen? Ergänzende Informationen
te der Kammer abrufbar ist. Welche Fristen muss ich beachten? keine Bearbeitungsdauer keine Rechtsgrundlage § 16 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) Was sollte ich noch wissen? Es gibt keine Hinweise und Be
Gesundheitsdienst). Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG). GDG
abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen. Rechtsgrundlage § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Absatz 1 Bu
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben. Rechtsgrundlage § 77 Personenstandsgesetz (PStG) Was sollte ich noch wissen? Das Familienbuch gibt es seit 1
Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK. Rechtsgrundlage § 2 Nr. 2, Nr. 3 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO). § 2 HwO Was sollte
wen muss ich mich wenden? An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH). Rechtsgrundlage Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder