Dienstleistungen nach Lebenslagen
Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Zugehörige Lebenslagen
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
- Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.
- Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.