Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Teaser
Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.
Verfahrensablauf
Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.
Verwendungsnachweis per Post einreichen:
- Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Verwendungsnachweis online einreichen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verwendungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 99535-3145
Telefax: +49 228 9953510-3145
E-Mail: RLG13@bmz.bund.de
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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