In einen Raumordungsplan für die AWZ oder das Bundesegbiet Einsicht nehmen

Leistungsbeschreibung

In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

  • Auswertungen der Beteiligung
  • Karten für die Nord- und Ostsee

Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
 

Teaser

Sie haben das Recht in einen Raumordnungsplan für das Bundesgebiet und die angrenzenden Bereiche der Nord- und Ostsee Einsicht zu nehmen.

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Einsichten gibt es keine Fristen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

25.07.2024
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt

Telefon: +49 40 3190-0
Telefax: +49 40 3190-5000

E-Mail: posteingang@bsh.de
E-Mail: presse@bsh.de

Adresse:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 99401-0

E-Mail: zentrale@bbr.bund.de