Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Teaser

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Verfahrensablauf

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt

Antragsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2565
Telefon: +49 4321 942-2494
Telefax: +49 4321 942-2293
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Stadt Neumünster - Kindertageseinrichtungen

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2110
Telefax: +49 4321 942-2755

E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Webseite: Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden