Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Teaser
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.
Verfahrensablauf
Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
- Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2565
Telefon: +49 4321 942-2494
Telefax: +49 4321 942-2293
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Sprechzeiten:
dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Stadt Neumünster - Kindertageseinrichtungen
Großflecken 72
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2110
Telefax: +49 4321 942-2755
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Webseite: Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden