Kind an einer Gemeinschaftsschule anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Teaser

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

An wen muss ich mich wenden?

Regionale Gemeinschaftsschule

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

10.06.2024

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eineinteraktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
    Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".
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Zuständige Stellen

Adresse:
Außenstelle

Einfelder Straße 36
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 520304

Webseite: https://ghs-einfeld.lernnetz.de

Adresse:
Freiherr-vom-Stein-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster

Schillerstraße 24
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424360
Telefax: +49 4321 9424359

E-Mail: Freiherr-vom-Stein-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://www.steinschule-nms.de

Ansprechpartner:
  • Herr Ziervogel

Adresse:
Gemeinschaftsschule Faldera, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster

Franz-Wieman-Straße 8
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424510
Telefax: +49 4321 9424509

E-Mail: Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://gefa.neumuenster.de/

Ansprechpartner:
  • Herr Freund

Adresse:
Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster

Pestalozziweg 5
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424410
Telefax: +49 4321 280395

E-Mail: Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://gems-brachenfeld.de

Ansprechpartner:
  • Herr Schwilp

Adresse:
Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster

Dorfstrasse 21
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424310
Telefax: +49 4321 9424309

E-Mail: GGS-Einfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://www.ggs-einfeld.de

Ansprechpartner:
  • Herr Schön

Adresse:
Hans-Böckler-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster

Elchweg 1 - 3
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424610
Telefax: +49 4321 9424609

E-Mail: Hans-Boeckler-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://www.hbs-nms.de

Ansprechpartner:
  • Herr Petersen

Adresse:
Wilhelm-Tanck-Schule, Gemeinschaftsschule der Stadt Neumünster in Neumünster

Färberstraße 25
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424560
Telefax: +49 4321 179805

E-Mail: Wilhelm-Tanck-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de

Ansprechpartner:
  • Herr Viohl

Adresse:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon: 0431 988-2302
Telefax: 0431 988-2528