Förderung von Integrationsmaßnahmen beantragen

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Sie können die Förderung für zeitlich befristete Projekte und Maßnahmen sowie Veranstaltungen beantragen, die Zielen und Handlungsfeldern eines Integrationskonzepts entsprechen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Die Stadt Neumünster stellt jährlich ein Budget von 20.000 Euro bereit, um Projekte zu fördern, die den Handlungsfeldern des Integrationskonzepts entsprechen. Diese Fördermittel sind für zeitlich begrenzte Initiativen, Maßnahmen und Veranstaltungen vorgesehen. 

Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung prüft das Team Integration Ihren Antrag und gibt dazu eine Empfehlung ab. Die Stadt Neumünster entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt wird. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung zu der Entscheidung.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine als auch Einzelpersonen, die durch ihre Projektidee dazu beitragen, Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenzubringen, den interkulturellen Austausch zu fördern und die Integration in der Gesellschaft zu unterstützen. Die Projekte müssen zeitlich begrenzt sein. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Informationen werden im Online-Antrag abgefragt. Zusätzliche Unterlagen werden nicht benötigt.  

Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

Rechtsbehelf
Im Fall einer erfolgreichen Bewilligung des Projektantrags wird ein Zuwendungsbescheid erstellt, gegen den innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann.

 

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Integration

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2240
Telefax: +49 4321 942-2342

E-Mail: integration@neumuenster.de
Webseite: Integration & Teilhabe

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht