Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Angebot von „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) - Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter bei ihrer individuellen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden.

Sie können maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.

Teaser

Als Projektträger oder Projektträgerin eines Gesamtberatungsnetzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter im Verbund mit Trägern oder Trägerinnen der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

Projektantrag einreichen:

  • Sie reichen den Antrag online unter „Fördermittelantrag Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete (PAM)“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und einreichen.
  • Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein bewertet.
  • Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
    • Projektkonzeption (40 %)
    • Eignung des Projektträgers oder der Projektträgerin (40 %)
    • Projektfinanzierung (10 %)
    • Bereichsübergreifende Grundsätze (10 %)

Bewilligung:

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Die Benachrichtigung an Sie erfolgt voraussichtlich Ende November 2024.

Die Auszahlung erfolgt ebenfalls durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle Beratung für Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt sowie als Sondervorhaben arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining (niedrigschwelliges Brückenangebot) anbieten. Mit der Beratung soll den Geflüchteten bei ihrem Einstieg in das Berufsleben geholfen werden. Zu Ihren Beratungsinhalten sollte gehören:

  • Orientierung über den deutschen und regionalen Arbeitsmarkt
  • Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung
  • Vermittlung in Arbeit sowie in entsprechende vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Praktika und Sprachförderung)
  • Begleitung nach der Vermittlung beziehungsweise Teilnahme, auch an Bundes und landesgeförderten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen
  • Je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg gegebenenfalls wiederholte beziehungsweise aufeinander aufbauende Beratung und Vermittlung, Informationsveranstaltungen

Förderfähig sind Sie als Projektträger oder als Projektträgerin (Lead Partner) im Verbund mit Trägern und Trägerinnen der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben. Diese müssen über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund beziehungsweise im Bereich der Sondervorhaben (Sprachtraining) verfügen.

Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und dürfen nicht der Landesverwaltung angehören.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

bis 12:00 Uhr

Antragsfrist: vom 08.07.2024 bis 23.09.2024

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Projektantrag
  • Projektbeschreibung für das Beratungsnetzwerk (maximal 20 Seiten, Schriftgröße 12)
  • Für koordinierende Träger und Trägerinnen sind folgende Anlagen einzureichen:
    • Ausdruck aus dem Handels-/Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung), sofern zutreffend
    • Aktionsspezifische Anlagen
  • Für kooperierende Träger und Trägerinnen sind folgende Anlagen einzureichen:
    • Antrag des Kooperationspartners/Anträge der Kooperationspartner
    • Ausdruck aus dem Handels-/Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr bei Antragstellung), sofern zutreffend
    • Aktionsspezifische Anlagen

Was sollte ich noch wissen?

Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

26.06.2024
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Zuständige Stellen

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de