Kind an einem Gymnasium anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird ein Gymnasium von der 5. Klasse bis zur 12./13. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Je nach Gymnasium wird die Schule in 8 oder 9 Jahren absolviert, dies nennt sich auch G8 oder G9. Dadurch variiert die Länge des Schulbesuches zwischen 12 oder 13 Jahren. Wichtig ist, dass sowohl der vermittelte Lerninhalt, als auch der Schulabschluss der Gleiche ist.

Mit Abschluss des Gymnasiums nach der 12. oder 13. Klasse erhält Ihr Kind die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Die meisten Gymnasien bieten das Abitur in 13 Jahren an.

Teaser

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule ein Gymnasium besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an diesem Gymnasium anmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einem Gymnasium in Ihrer Nähe an.
  • Das Gymnasium prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

An wen muss ich mich wenden?

Regionales Gymnasium

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von dem Gymnasium.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Über die Gymnasien in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

10.06.2024

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eineinteraktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
    Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".
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Zuständige Stellen

Adresse:
Alexander-von-Humboldt-Schule

Roschdohler Weg 11
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424110
Telefax: +49 4321 9424109

E-Mail: Alexander-von-Humboldt-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://ahs.neumuenster.de/

Ansprechpartner:
  • Herr Kraft

Adresse:
Gemeinschaftsschule Faldera, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster

Franz-Wieman-Straße 8
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424510
Telefax: +49 4321 9424509

E-Mail: Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://gefa.neumuenster.de/

Ansprechpartner:
  • Herr Freund

Adresse:
Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster

Pestalozziweg 5
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 9424410
Telefax: +49 4321 280395

E-Mail: Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://gems-brachenfeld.de

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  • Herr Schwilp

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Telefax: +49 4321 9424159

E-Mail: Holstenschule.Neumuenster@schule.landsh.de
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  • Herr Dr. Dr. Dierks

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E-Mail: Immanuel-Kant-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: www.iks.neumuenster.de

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24534 Neumünster

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Webseite: www.klaus-groth-schule.de

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
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Telefon: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
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  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

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Schleswiger Chaussee 91
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  • Frau Daniel