Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägefür die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in der Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen.
Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
- Amtliche Bekanntmachung (PDF-Datei)
Neumünster, den 30.03.2023
Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter
gez. Wachholz