Amtliche Bekanntmachung
Für den aus der Ratsversammlung der Stadt Neumünster ausgeschiedenen Ratsherrn Geoffrey Warlies wurde als Nachfolger Dr. Oltmann Schröder, wohnhaft in Neumünster, Am Tannenhof 12, gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 25.08.2022.
Neumünster, 24.08.2022
Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter
gez. Bergmann
Oberbürgermeister