Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) des Landes Schleswig-Holstein vom 09.April 2008.
Der Fachdienst Gesundheit beabsichtigt im Benehmen mit dem Fachdienst Umwelt und Bauaufsicht und dem Fachdienst Schule, Sport und Jugend die Badestellen
- Einfelder See „Schanze“
- Einfelder See „Minigolfplatz“
- Einfelder See „Dorfbucht-Einfeld“
und - Baggersee Reimers, Gartenstadt
für die Badesaison 2024 (01.Juni bis 15. September) zum 15. März 2024 gemäß §13 der Badegewässerverordnung an das Land für soziale Dienste ( LAsD ) zu melden.
Die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich Neumünster und werden gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer des Landes Schleswig-Holstein (Badegewässerverordnung) überwacht.
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit