/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/bestehende-fahrerlaubnis-um-klasse-c-c1-ce-oder-c1e-erweitern-296543844
maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12 t vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1 Mindestalter: 18 Jahre Teaser Wenn Sie Lkw fahren möchten
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/zulassung-eines-kraftfahrzeuges-mit-auslaendischem-kennzeichen-293128154
durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Fachlich freigegeben am 07.12 .2020
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/zulassung-fuer-neufahrzeug-8937684
durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Fachlich freigegeben am 07.12 .2020
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/uebernahme-der-bestattungskosten-beantragen-223509425
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fachlich freigegeben am 12 .02.2024
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/gefahrgutbeauftragtenpruefung-ablegen-9065097
us Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag Fachlich freigegeben am 16.12 .2020
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/reisegewerbe-oder-reisegewerbekartenfreie-taetigkeit-anzeigen-9169281
wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Rechtsgrundlage § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO § 15 Abs. 1 GewO Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) § 55c Gewerbeordnung (GewO) § 55a „Reiseg
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/besondere-amtliche-verwahrung-einer-verfuegung-von-todes-wegen-zb-testament-10544575
Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister beläuft sich auf 12 ,50 EUR. Wird die Gebühr unmittelbar durch die Registerbehörde vom Kostenschuldner erhoben, beträgt
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/beantragen-einer-verlaengerung-der-aufenthaltserlaubnis-aus-dringenden-humanitaeren-oder-persoenlichen-gruenden-265463575
laubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt Rechtsgrundlage § 8 Abs. 1 AufenthG § 12 AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG § 26 AufenthG § 45 AufenthV § 50 AufenthV § 53 AufenthV § 1 AsylbLG
/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/alten-fuehrerschein-in-neuen-fuehrerschein-umtauschen-294696468
Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12 .1998 ausgestellt worden sind: vor 1953 - 19.01.2033 1953 bis 1958 - 19.07.2022 1959 bis 1964 - 19.01