Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Leistungsbeschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Teaser
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Verfahrensablauf
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon: 0431 3830
Telefax: 0431 383-2754
E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de