Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Teaser
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Zuständige Stellen
Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
- Zufahrt zum Grundstück
Telefon: +49 4321 942-2690