Sonstige städtebauliche Satzungen
Neben den rechtskräftigen Bebauungsplänen existieren weitere Satzungen der Stadt Neumünster, die für einzelne Teilbereiche des Stadtgebietes städtebauliche Regelungen treffen. Diese Satzungen sind hier aufgeführt. Über die Links gelangen Sie zu den jeweiligen Satzungstexten und weiteren Informationen. Eine Übersicht über die Lage der Satzungsbereiche im Stadtgebiet finden Sie unten.
1. Gestaltungssatzung "Finnhaussiedlung" (Stadtteil Einfeld)
Satzung der Stadt Neumünster für die Baugestaltung der "Finnhaussiedlung" im Stadtteil Einfeld vom 7. Juli 1985
Geltungsbereich: Finnhaussiedlung zwischen den Straßen Enenvelde im Osten, Kreuzkamp im Süden, Op de Geest / Hufeisenweg im Westen und Hufeisenweg / Ortheide im Norden
Stadtteil: Einfeld
rechtskräftig seit: 21.07.1985
2. Ergänzungssatzung "Itzehoer Straße" (Stadtteil Faldera)
Satzung der Stadt Neumünster zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen südöstlich der Itzehoer Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
- Ergänzungssatzung "Itzehoer Straße" nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch -
Geltungsbereich: Fläche des ehemaligen Spielplatzes an der Itzehoer Straße östlich der Glückstädter Straße
Stadtteil: Faldera
rechtskräftig seit: 05.08.2000
Folgende Dokumente stehen als pdf-Dateien zur Verfügung:
3. Außenbereichssatzung "Heischredder" (Stadtteil Brachenfeld / Ruthenberg)
Außenbereichssatzung "Heischredder"
Geltungsbereich: Gebiet der Grundstücke Heischredder 65a - 87 und der südlich angrenzenden Teilfläche des Gärtnereigrundstücks
Stadtteil: Brachenfeld / Ruthenberg
rechtskräftig seit: 19.07.2007
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4. Vorkaufsrechtssatzung zum Bebauungsplan Nr. 177 „Entwicklungsfläche Nord / A 7" (Stadtteile Einfeld und Gartenstadt)
Satzung der Stadt Neumünster über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 „Entwicklungsfläche Nord / A 7" (Vorkaufsrechtssatzung)
Geltungsbereich: Gebiet zwischen der BAB 7, der L 328, der K 1 und dem Baggersee
Stadtteile: Einfeld und Gartenstadt
rechtskräftig seit: 16.07.2009
Folgendes Dokument steht als pdf-Dateien zur Verfügung:
5. Vorkaufsrechtssatzung zum Bebauungsplan Nr. 177 B „Entwicklungsfläche Nord / A 7 - Teilgebiet Süd" (Stadtteil Gartenstadt)
Satzung der Stadt Neumünster über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 B „Entwicklungsfläche Nord / A 7 - Teilgebiet Süd" (Vorkaufsrechtssatzung)
Geltungsbereich: Gebiet zwischen der Autobahn 7, der Kreisstraße 1 (Rendsburger Straße), der Hofstelle Rendsburger Straße 411, dem Stovergraben sowie der Eisenbahnstrecke Neumünster - Rendsburg
Stadtteile: Gartenstadt
rechtskräftig seit: 08.12.2011
Folgendes Dokument steht als pdf-Datei zur Verfügung: