Vorbeugender Brandschutz
Die Arbeitsgruppe "Vorbeugender Brandschutz" (VB) befasst sich neben den originären Aufgaben der Brandschutzdienststelle wie Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen auch mit der objekt- und ereignisbezogenen Einsatzplanung. Dies reicht von der Bemessung der brandschutztechnischen Absicherung einer Veranstaltung bis hin zu der Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen.
Unsere Aufgabenfelder
- Brandverhütungsschauen
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Beratungen von Fachplanern und Privatpersonen in Brandschutzfragen
- Betreuung von Feuerwehrschließungen und Brandmeldeanlagen
- Bemessung von Feuersicherheitswachen und Sanitätsdiensten
- und Vieles mehr
So kontaktieren Sie uns:
brandschutzdienststelle@neumuenster.de
Telefon 04321 942 6230
Telefax 04321 942 6295
Falls Sie uns größere Dateien übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unsere Cloudlösung. Die Zugangsdaten stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
Planungs- und Ausführungshinweise
- Die Planung und Errichtung einer BMA ist grundsätzlich gemäß DIN 14675:2020, VDE 0833/2 sowie EN 54 auszuführen.
- Kennzeichnung der automatischen Melder nach der DIN 14623:2009.
- Die Farbe der Blitzleuchte ist in ROT zu wählen.
- Das FSE muss händisch ohne Leiter/Hilfsmittel erreichbar sein.
- Konzessionär für eine Aufschaltung zur Leitstelle ist die Fa. Siemens.
- Die Laufkarten sind im Format DIN A3 quer herzustellen und vor der Fertigstellung der Dienststelle zur Voransicht vorzulegen.
- Die Standorte von FIBS / Anlaufpunkt, FSD, Blitzleuchte und FSE sind in der Planungsphase mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
- Die Beschaffung erforderlicher Schließungen erfolgt nach vorheriger Absprache mit uns.
- Die Installation von so genannten Anti-Vandalismus-Rosetten ist im Stadtgebiet untersagt.
- Bauaufsichtlich errichtete Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind der Feuerwehr zwecks amtlicher Siegelung mitzuteilen.
- Von der Norm abweichende technische Bedingungen für eine Aufschaltung der BMA (TAB) erfolgen unsererseits nicht.
- Zwischendeckenmelder erfordern eine Leiter, welche mit einem Feuerwehr-Halbprofilzylinder (B-Schließung) zu sichern ist.
- Ein Einvernehmen für Feuerwehrpläne kann nur bestätigt werden, wenn diese der DIN 14095:2024 entsprechen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an uns.